Panther Family e.V.
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Panther Family e.V.
Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: Panther Family e.V. Fanclub der Düsseldorf Panther c/o Bernd Seuser Unterrather Str. 69 40468 Düsseldorf Vertreten durch: Bernd Seuser - 1. Vorsitzender Birgit Przytarski - 2. Vorsitzende Kontakt: Telefon: +49 (0) 173 29 32 638 E-Mail: bse-panther@web.de Registereintrag: Eintragung im Vereinsregister. Registergericht: Amtsgericht 40002 Düsseldorf Registernummer: VR 20814 Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken: André Steinberg “Steini” Peter Koch Karsten Kumpfert Karsten Klostermann Cornelia Anderson Webdesign: M. Majetic Quelle: Impressum-Generator, Fachanwalt für Internetrecht Sören Siebert Haftungsausschluss: Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Datenschutz Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
                           Fanclub Panther Family e.V.                         000                        Offizieller Fanclub der Düsseldorf Panther                                                                                                                             Satzung                                       (Beschlussfassung vom 10.04.2010)
§1 Name und Sitz des Fanclubs 1. Der Fanclub führt den Namen Panther Family e.V. und hat seinen Sitz in Ratingen. 2. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März des Folgejahres. Zum Ende des Geschäftsjahres fertigt der Kassenwart einen Jahresabschluss an. §2 Zweck des Fanclubs 1. Unser Hauptziel ist die lautstarke und kreative Unterstützung unserer Mannschaft auf dem  Rasen (bei Heim- und wenn möglich bei Auswärtsspielen). Dieses wird durch unsere Ausrüstung wie Fahne, Tröten, Trillerpfeifen, eventuell T-Shirts auch optisch unterstützt. 2. Der Zweck des Fanclubs ist es in erster Linie eine Freundschaft zwischen anderen Fanclubgruppen und den Düsseldorf Panther herzustellen. Der Fanclub macht es sich zur Aufgabe, den Bekanntheitsgrad von American Football (speziell der Düsseldorf Panther) zu fördern und den Kontakt zwischen dem Team und den Fans aufzubauen und zu verbessern. 3. Der Fanclub ist selbstlos tätig und hat in erster Linie die Unterstützung der Düsseldorf Panther als Ziel. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. Das Fanclubmitglied hat keinen unmittelbaren Anteil am Fanclubvermögen, und kann bei seinem Ausscheiden keinerlei Ansprüche auf das Fanclubvermögen geltend machen. §3 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Mitglied des Fanclubs kann jeder Fan der Düsseldorf Panther werden. 2. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und soll den Namen/Vornamen, Geburtsdatum, Telefon/Handynummer, Emailadresse, Anschrift und den Wohnsitz enthalten. Die Aufnahme von Minderjährigen setzt die Zustimmung von mindestens einem Erziehungsberechtigten voraus. 3. Mit seiner Unterschrift erkennt das Mitglied die Satzung des Fanclubs an. 4. Die Satzung muss dem Mitglied vor der Antragsannahme zur Verfügung gestellt werden. 5. Bei Verstoß gegen diese Satzung wird auf einer der nächsten Fanclubsitzungen über die Konsequenzen beraten und über Maßnahmen zur Ahndung des Verstoßes abgestimmt. 6. Auf den Fanclubsitzungen sind alle Mitglieder des Fanclubs ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt. Liegt zum Zeitpunkt der Wahl ein Beitragsrückstand von 3 Monaten vor, so verfällt das Stimmrecht. §4 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch: - Auflösung des Fanclubs - Tod bei natürlichen Personen - schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von 2 Monaten - Ausschluss - Streichung aus der Mitgliederliste 2. Durch den Beschluss der Fanclubsitzung kann ein Mitglied aus dem Fanclub ausgeschlossen werden, wenn ein grober Satzungsverstoß vorliegt, die Interessen des Fanclubs verletzt wurden oder gegen Beschluss und Anordnungen verstoßen wurde. §5 Mitgliedsbeitrag, Aufnahmebeitrag 1. Der Verein erhebt Beiträge um u. a. die Ausgaben, die zur Erfüllung der Ziele des Panther Family Fanclubs sind, bestreiten zu können. Es werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Neu aufgenommene Mitglieder bezahlen ab dem Monat der Mitgliedschaft den anteiligen Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft wird von einer ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt. Mitglieder, die den Jahresbeitrag über den 15.04. hinaus nicht entrichtet haben, werden angemahnt. Nach zweimaliger Mahnung sind sie vom Vorstand aus der Mitgliederliste zu streichen. Die Streichung ist dem betreffenden Mitglied durch einen Brief bekannt zu geben. Der Vorstand kann Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, auf Antrag die Beiträge stunden oder für die Zeit der Notlage erlassen. 2. Es wird ein Jahresbeitrag (siehe nachfolgende Aufstellung) erhoben. Dieser dient zur Deckung laufender Kosten. Der Beitrag wird am 01.04. jeden Jahres per Überweisung oder Barbezahlung fällig. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr. 3. Für Einzelpersonen/Erwachsene gilt ein Jahresbeitrag von 18 €. Für Ehepaare/Lebensgemeinschaften gilt ein Jahresbeitrag von 21 €. Für Familien im gemeinsamen Haushalt gilt ein Jahresbeitrag von 21 €. Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner gilt ein Jahresbeitrag von 6 €. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zahlen keinen Beitrag (bitte Ausweiskopie mitschicken). 4. Bei der Aufnahme ist keine Aufnahmegebühr zu bezahlen. §6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach dieser Satzung. Alle Mitglieder haben im Rahmen der Satzung das Recht am Fanclubleben teilzunehmen. 2. Die Mitglieder haben im Rahmen ihrer Betätigung im Fanclub die Förderungspflicht, sich für das gemeinsame Ziel und den Zweck des Fanclubs einzusetzen. 3. Die Mitglieder haben das Recht, an Aktionen, Aktivitäten und Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen. Sie haben, ab dem 16. Lebensjahr, auf der Fanclubsitzung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. 4. Jedes Mitglied ist verpflichtet das Ansehen des Fanclubs zu wahren. §7 Organe Organe des Vereins sind 1. Vorstand, innerhalb des Vorstands sind Doppelfunktionen möglich. 2. Mitgliederversammlung. §8 Mitgliederversammlung 1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr eine Stimme. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Dritten ist ausgeschlossen. Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Über Anträge auf geheime Abstimmung entscheidet die Mitgliederversammlung. 2. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Fanclubs, Ausnahmen können nur vom Vorstand zugelassen werden. 3. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: - a) Entgegennahme der Berichte des 1. Vorsitzenden, sowie des Kassenwartes, - b) Entlastung des Vorstandes, Entlastung des Kassenwartes, - c) Wahl und Abwahl des Vorstandes, - d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge sowie etwaige Sonderausgaben, - e) mögliche Satzungsänderungen, - f) Wahl der Kassenprüfer, - g) Ernennung von Ehrenmitgliedern. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann auf Antrag eines Mitglieds von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. 4. Anträge der Mitglieder müssen bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Sitzung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. 5. Anträge auf Satzungsänderungen sind vom Vorstand zu prüfen. Eine Satzungsänderung bedarf ein 2/3-Mehrheit aller anwesenden Stimmberechtigten Mitglieder. 6. Über die Vorstandsitzungen sind Protokolle zu führen, die vom Schriftführer und dem ersten Vorsitzenden zu unterschreiben sind. Auf Wunsch können diese eingesehen werden. §9 Einberufung der Mitgliederversammlung Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich  statt. Der Vorstand kann jederzeit außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Zu sämtlichen Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand ein. Diese Einladung hat spätestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Mitgliederversammlungen werden vom Schriftführer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle zur Mitgliederversammlung erschienenen wahlberechtigten Mitglieder. Anträge auf Satzungsänderung müssen mit 2/3 Mehrheit gefasst werden. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. §10 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus den 1. u. 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart/ Schriftführer. 2. Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. 3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Amt oder besteht eine dauernde Verhinderung, so kann bis zur nächsten Sitzung ein Mitglied durch den Vorstand benannt werden. Auf der nächsten Sitzung findet eine Nachwahl statt. Dies gilt nicht für den ersten Vorsitzenden, dieser ist auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung neu zu wählen. 4. Der Vorstand wird jeweils auf 2 Jahre gewählt. Die Amtszeiten des 1. und 2. Vorsitzenden sollten nicht gemeinsam enden. Die nächste Vorstandswahl findet in der Mitgliederver-sammlung 2010 statt. In dieser Mitgliederversammlung wird die Neuwahl des ersten Vorsitzenden stattfinden. Im darauf folgenden Jahr 2011 die Neuwahlen für den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart/Schriftführer. 5. Die Ämter des Vorstandes können nur von Mitgliedern ab 18 Jahren bekleidet werden. §11 Zuständigkeit des Vorstandes Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Fanclubs zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung. 2. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung. 3. Kassenführung, Erstellung der Jahresberichte. 4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern. §12 Einschränkung der Vertretungsmacht Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf das Clubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist in soweit begrenzt. §13 Kassenwart/ Schriftführer Der Kassenwart/ Schriftführer hat die Aufgabe das Konto und das Kassenbuch ordnungsgemäß zu führen und die Aufgabe, bei den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen Protokoll zu führen.    §14 Kassenprüfer Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, nach Abschluss des Geschäftsjahres und vor der Mitgliederversammlung die Bücher auf ordnungsgemäße Führung und Richtigkeit zu prüfen. §15 Internetpräsenz Die offizielle Homepage des Vereins lautet www.panther-family.de. Die Homepage ist auf dem Namen Jürgen Kaul registriert und ist Eigentum des Fanclubs Panther Family. Die Kosten für die Domäne werden vom Fanclub übernommen. §16 Haftung Die Mitgliedschaft im Fanclub entspricht dem persönlichen Wunsch des Einzelnen, sich in der Fangemeinschaft im Sinne des Fanclubs zu betätigen. Jedes Mitglied trägt selbst das Risiko eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, der aus dieser Betätigung entstehen kann. Vom Fanclub wird für solche Schäden keinerlei Haftung übernommen. §17 Auflösung 1. Die Auflösung des Fanclubs bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Auflösung ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. 2. Bei einer Auflösung des Fanclubs fällt das Vermögen des Fanclubs Panther Family an die Düsseldorf Panther e.V. zum Zwecke der Förderung der Amateur- und Jugendarbeit. §18 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 10. 04. 2010 inhaltlich genehmigt und Tritt mit diesem Zeitpunkt in Kraft. §19 Schlachtruf der Panther Family „Panther Family……we are proud of the PantherS! Satzung in der Fassung vom 10.04.2010
Satzung Fanclub Panther Family
§1 Name und Sitz des Fanclubs §2 Zweck des Fanclubs §3 Erwerb der Mitgliedschaft §4 Beendigung der Mitgliedschaft §5 Mitgliedsbeitrag, Aufnahmebeitrag §6 Rechte und Pflichten der Mitglieder §7 Organe §8 Mitgliederversammlung §9 Einberufung der Mitgliederversammlung §10 Der Vorstand §11 Zuständigkeit des Vorstandes §12 Einschränkung der Vertretungsmacht §13 Kassenwart/Schriftführer §14 Kassenprüfer §15 Internetpräsenz §16 Haftung §17 Auflösung §18 Inkrafttreten der Satzung §19 Schlachtruf der Panther Family